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Unfälle mit E-Bikes und
E-Scootern – Wichtige Infos

E-Bikes sind sehr beliebt und haben viele Vorteile

Die stetig steigende Beliebtheit der heutzutage „trendigen“ E-Bikes repräsentiert einen neuen Abschnitt in der Verkehrswende. Besonders in großen Städten sind E-Bikes und E-Scooter populär und in den Sommermonaten sieht man in den Stadtzentren beinahe nichts anderes mehr. Die kleinen Fahrzeuge haben viele Vorteile:

  • Sie sind leicht zugänglich.
  • Der Mietvorgang via App ist unkompliziert.
  • Man braucht weder Helm noch Führerschein, um sie benutzen zu können.

Aber genau die beiden zuletzt genannten Punkte stellen ein gefährliches Sicherheitsrisiko dar und führen immer häufiger zu Verkehrsunfällen mit oder unter Beteiligung von E-Bikes und E-Scootern.

Das sagt der Leiter der Unfallforschung der Versicherer zum Thema E-Bikes

Siegfried Brockmann, Leiter der Unfallforschung der Versicherer, fände deshalb eine offensivere Kommunikation über den Nutzen eines Helms sinnvoll.

Zitat Siegfried Brockmanns gegenüber der DPA – Deutsche Presse-Agentur:
„Rechtlich ist ein Pedelec ein Fahrrad. Damit gilt: Keine Helmpflicht, trotz mitunter höherer Geschwindigkeit. Die Frage ist, ob das auf Dauer so bleiben kann.“

Das Tragen von Helmen ist sinnvoll! Die Unfallrate ist hoch!

Bei Stürzen mit dem E-Scooter können Helme das Risiko schwerer Verletzungen deutlich verringern, wie Crash-Tests gezeigt haben.

Das statistische Bundesamt meldete im Jahr 2020 über 2.100 Unfälle mit E-Bikes (Pedelecs) und E-Scootern. Tendenz steigend. Die Unfallrate ist dabei in den Sommermonaten deutlich höher als in den Wintermonaten. In Großstädten sieht man Jugendliche oft zu zweit, teilweise auch zu dritt darauf fahren, was verboten ist.

Der häufigste Grund für einen Unfall ist statistisch gesehen neben einer falschen Straßenbenutzung der Alkoholeinfluss. Beim E-Scooter gilt wie beim Auto die 0,5-Promille-Grenze, beziehungsweise die 0,0 Promille-Grenze in der Probezeit und unter 21 Jahren, sofern man überhaupt im Besitz eines Führerscheins ist. Schon 14-Jährige dürfen E-Scooter fahren. Zudem werden vermehrt die dafür nicht vorgesehenen Gehwege benutzt. Man manövriert sich einfach zwischen den geparkten Autos hindurch auf die Fahrbahn oder fährt unter Alkoholeinfluss in der Fußgängerzone.

Nicht vergessen sollte man dabei, dass so ein kleines Ding ohne Probleme die Geschwindigkeit von 25 km/h erreichen kann. Aufgrund der kleinen Räder, dem kurzen Radstand – das ist der Abstand zwischen den Rädern – und dem ziemlich hoch liegenden Schwerpunkt – z.B. bei einer Person von 1,80 m Größe – sind diese Fahrzeuge bei einer solchen Geschwindigkeit nicht immer leicht zu steuern. Insbesondere dann, wenn man angetrunken ist und keinen Führerschein besitzt!

Wie geht man nach einem Verkehrsunfall mit einem E-Bike oder E-Scooter vor?

Bei solchen Unfällen wird in der Regel wie bei gewöhnlichen Verkehrsunfällen mit einem PKW vorgegangen:

  1. Als Erstes muss festgestellt werden, ob jemand verletzt wurde.
  2. Wenn ja, ist Erste Hilfe zu leisten und die Polizei und/oder der Rettungsdienst zu verständigen.
  3. Anschließend wird die Unfallstelle abgesichert.
  4. Wenn möglich, sollten umliegende Fahrzeuge von der Fahrbahn evakuiert werden.
  5. Als Nächstes werden alle Personalien der beteiligten Personen ausgetauscht.
  6. Es geht weiter mit der Schuldklärung und der Begutachtung des entstandenen Schadens durch einen Kfz-Gutachter.

Nicht selten: Unfallflucht unter Alkoholeinfluss

Nicht selten jedoch werden Autobesitzer Opfer von Unfällen mit anschließender Fahrerflucht. Ein häufiger Grund dafür ist die bereits erwähnte Altersgruppe der Verursacher: Jugendliche und leider auch junge Menschen unter Alkoholeinfluss. Statistisch gesehen handelt diese Gruppe eher unbedacht, spontan und ohne über die Folgen nachzudenken.

Bei einer leichten Kollision mit einem am Straßenrand geparkten Fahrzeug wird oftmals der Schaden weder gemeldet, noch entsteht ein Unrechtsbewusstsein, „Mist gebaut zu haben“ und den Schaden beheben zu wollen. Oft wird einfach weitergefahren besonders dann, wenn es keine Zeugen gibt. Damit liegt definitiv der Tatbestand der Fahrerflucht bzw. Unfallflucht vor. Gründe dafür sind zum einen der Schock und zum anderen die Angst vor den zu erwartenden Konsequenzen. Fliegt die Sache allerdings auf, sind die Folgen um so schmerzhafter für das Portemonnaie, aber auch in Bezug auf die zu erwartenden Strafen.

Zum Thema: Versicherungspflicht für E-Bikes und E-Scooter

Bei E-Bikes unterscheidet man verschiedene Typen: Pedelecs und S-Pedelecs. Ein Pedelec ist ein Fahrrad mit Elektromotor und einer Trittunterstützung bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h. In der Umgangssprache sind bei dem Begriff E-Bike genau diese Pedelacs gemeint. Ein S-Pedelec ist ein Fahrrad mit Elektromotor und einer Trittunterstützung bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h. Bei S-Pedelecs besteht Versicherungspflicht. Außerdem benötigt man eine Mofa-Prüfbescheinigung (Fahrerlaubnis der Klasse AM).

Da E-Scooter einen elektrischen Antriebsmotor besitzen, ist die Elektrokleinstdienstfahrzeugs-Verordnung (eKFV) anzuwenden. Daraus ergibt sich eine Versicherungspflicht für E-Scooter, der durch eine Versicherungsplakette am Fahrzeug nachgewiesen werden muss. Wer mit einem E-Scooter ohne Straßenzulassung oder Versicherungsplakette am Straßenverkehr teilnimmt, macht sich strafbar!

Fazit: E-Bikes und E-Scooter sind tolle Fortbewegungsmittel, …

… wenn diese kompetent und unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften eingesetzt und gefahren werden.

Wichtig: Holen Sie sich im Schadensfall einen Experten an Ihre Seite. Ein Kfz-Gutachter kennt sich fachlich aus und hilft Ihnen bei den nächsten und richtigen Schritten. Er verfügt darüber hinaus über ein Kompetenznetzwerk mit Anwälten für Verkehrsrecht und anderen Spezialisten. 

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