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Reparaturbestätigung – Was. Wie. Warum.

Was ist eine Reparaturbestätigung?

Eine Reparaturbestätigung ist ein offizielles Dokument, welches die fachgerecht durchgeführte Reparatur eines Unfallschadens bescheinigt. Dieses Dokument dient als Nachweis dafür, dass die im Kfz-Gutachten beschriebene Reparatur tatsächlich in der entsprechenden Weise umgesetzt wurde. Die Vorlage einer solchen Bestätigung kann unter bestimmten Umständen essenziell sein, etwa wenn es um die Nutzungsausfallentschädigung geht, bei später auftretenden Folgeschäden oder speziell in Fällen, in denen der Schaden fiktiv abgerechnet wurde und es um Themen wie die Mehrwertsteuererstattung geht.

Gründe für die Notwendigkeit einer Reparaturbestätigung

  • Mit einer Reparaturbestätigung können Sie nachweisen, dass die Reparatur fachgerecht durchgeführt wurde. Dieser Nachweis kann beim späteren Verkauf des Fahrzeugs äußerst nützlich sein. Sie können ihn dem potenziellen Käufer präsentieren, um jegliche Missverständnisse oder Bedenken bezüglich des Zustands des Fahrzeugs auszuräumen.
  • Sollten Sie in Zukunft an derselben Stelle einen weiteren Unfall erleiden, stärkt die Reparaturbestätigung Ihre Position bei der Schadensabwicklung. Sie können dann leichter nachweisen, dass der vorherige Schaden ordnungsgemäß behoben wurde.
  • Bei einer fiktiven Abrechnung ermöglicht die Reparaturbestätigung in vielen Fällen, die Kosten für einen Mietwagen oder die Nutzungsausfallentschädigung von der gegnerischen Versicherung zurückzufordern. Es dient also als zusätzliches Mittel, um Ihre Ansprüche geltend zu machen.

Wann wird eine Reparaturbestätigung benötigt?

Eine Reparaturbestätigung wird in verschiedenen Situationen benötigt und kann entscheidend sein, um bestimmte Ansprüche geltend zu machen oder etwaige Missverständnisse auszuräumen.

  1. Fiktive Abrechnung: Wenn ein Fahrzeug nach einem Unfall eigenständig repariert wurde, beispielsweise bei einer fiktiven Abrechnung, ist eine Reparaturbestätigung oftmals erforderlich. Mit diesem Dokument kann nachgewiesen werden, dass der Geschädigte sein Fahrzeug tatsächlich hat instand setzen lassen. Besonders relevant wird dies, wenn der Geschädigte während der Reparaturdauer auf sein Fahrzeug angewiesen war und es nicht nutzen konnte. Dadurch wird der Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung bei der gegnerischen Versicherung untermauert.
  2. Nachfolgende Unfälle: Wenn Sie nach der Reparatur eines Schadens einen weiteren Unfall erleiden, kann die Reparaturbestätigung den Nachweis erbringen, dass der ursprüngliche Schaden fachgerecht behoben wurde. Dies kann die Abwicklung eines späteren Unfallschadens erheblich erleichtern und Missverständnisse vermeiden.
  3. Überlappende Schäden: Wird der erste Schaden fiktiv abgerechnet und Sie besitzen keine Bestätigung über die durchgeführte Reparatur, und der neu entstandene Schaden liegt im Bereich des vorigen, kann es zu Komplikationen kommen. Die gegnerische Versicherung könnte argumentieren, dass der neu entstandene Schaden in Wirklichkeit der alte, nicht reparierte Schaden ist. Sie könnte dann versuchen, die Schadenssumme zu reduzieren oder die Übernahme der Schadenskosten gänzlich abzulehnen.
  4. Totalschaden: Bei einem Totalschaden wird der Wiederbeschaffungswert des Unfallwagens durch einen Kfz-Sachverständigen ermittelt. Ohne eine Reparaturbestätigung für einen zuvor fiktiv abgerechneten Schaden könnte der ermittelte Wiederbeschaffungswert niedriger ausfallen. Das Fehlen einer solchen Bestätigung könnte der Versicherung Raum geben zu behaupten, der vorherige Schaden sei nie behoben worden.
  5. 130%-Regel: Bei Anwendung der 130%-Regel möchten Versicherungen häufig einen konkreten Nachweis über die tatsächlich durchgeführte Reparatur. Mit einer Reparaturbestätigung von einem Kfz-Gutachter oder einer Reparaturrechnung aus der Kfz-Werkstatt kann der Nachweis problemlos erbracht werden.

Wo kann ich eine Reparaturbestätigung bekommen?

Eine Reparaturbestätigung dient als Beleg für die sachgemäße Behebung eines Schadens an einem Fahrzeug. Es gibt verschiedene Wege, eine solche Bestätigung zu erhalten:

  1. Unabhängiger Kfz-Gutachter: Ein erfahrener Kfz-Gutachter ist oftmals die erste Wahl, wenn es um Reparaturbestätigungen geht. Dank seiner Expertise und Routine in diesem Bereich kann er den durchgeführten Reparaturumfang mit dem vorher erstellten Kfz-Gutachten vergleichen und die Plausibilität der durchgeführten Arbeiten überprüfen. Er dokumentiert wesentliche Schritte der Reparatur mit detaillierten Fotos und erstellt eine umfassende Beschreibung der durchgeführten Maßnahmen.
  2. Reparaturrechnung der Kfz-Werkstatt: Falls Ihr Fahrzeug in einer Fachwerkstatt repariert wurde, kann die Reparaturrechnung dieser Werkstatt ebenfalls als Reparaturbestätigung dienen. Diese Rechnung zeigt im Detail auf, welche Arbeiten durchgeführt wurden und bestätigt somit die fachmännische Instandsetzung des Fahrzeugs. In den meisten Fällen wird eine solche Rechnung von Versicherungen akzeptiert.
  3. Selbsterstellte Reparaturbestätigung: Sollten Sie über genügend Fachwissen verfügen und sich dazu in der Lage fühlen, können Sie auch eigenständig eine Reparaturbestätigung verfassen. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass nicht jede Kfz-Versicherung eine solche Bestätigung ohne weiteres akzeptieren wird. Für eine solche selbstgemachte Reparaturbestätigung sollten Sie mindestens folgende Informationen bereitstellen:
    • Referenznummer und Datum des ursprünglichen Gutachtens.
    • Persönliche Daten des Anspruchstellers.
    • Detaillierte Fahrzeuginformationen, inklusive Marke, Modell, Datum der Erstzulassung usw.
    • Fahrgestellnummer (FIN/VIN) – diese 17-stellige Nummer finden Sie in Ihrem Fahrzeugschein.
    • Klare Fotos, die den Gesamtzustand des Fahrzeugs sowie die spezifischen Reparaturarbeiten zeigen.

Zusammenfassend gibt es verschiedene Möglichkeiten, an eine Reparaturbestätigung zu gelangen. Welche Methode für Sie am besten geeignet ist, hängt von den individuellen Umständen und Ihrem Fachwissen ab. Im Zweifelsfall kann es hilfreich sein, sich von einem Experten beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass alle Anforderungen erfüllt sind und die Reparaturbestätigung von der gegnerischen Versicherung akzeptiert wird.

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