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Fiktive Abrechnung

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Bei der fiktiven Abrechnung handelt es sich um eine spezielle Art der Abrechnung, die auf der Grundlage eines Gutachtens erfolgt. Als Geschädigter haben Sie dabei die Möglichkeit, völlig frei zu entscheiden, wie Sie mit Ihrem Fahrzeug nach einem Unfall weiter vorgehen möchten – das heißt, Sie können wählen, ob Sie das Fahrzeug reparieren lassen oder nicht.

Wichtig zu beachten ist jedoch, dass das Fahrzeug in jedem Fall wieder in einen verkehrssicheren Zustand versetzt werden muss, damit Sie es weiterhin nutzen können. Bei einer fiktiven Abrechnung erhalten Sie die Netto-Reparaturkosten zurückerstattet. Jedoch dürfen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs nicht überschreiten.

Es ist üblich, dass Versicherungen bei einer fiktiven Abrechnung oft versuchen, Kosten zu kürzen und bestimmte Reparaturen im Gutachten abzulehnen, da das Unfallfahrzeug in der Realität nicht tatsächlich repariert wird. Manchmal jedoch, überschießen die Versicherungen das Ziel und nehmen dort Kürzungen vor, wo diese überhaupt nicht gerechtfertigt sind. In solchen Fällen ist es ratsam, dass Sie als Geschädigter einen Rechtsanwalt kontaktieren, um Ihre Rechte zu verteidigen und eine faire Abrechnung sicherzustellen.

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