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Was ist eine Nutzungsausfall­entschädigung?

Die Nutzungsausfallentschädigung ist ein wichtiger Aspekt in der Automobilindustrie, insbesondere wenn Ihr Fahrzeug zur Reparatur in der Werkstatt steht und Sie es nicht benutzen können. Wenn Sie Ihr Auto für tägliche Aufgaben benötigen, z.B. für die Arbeit, dann kann das Fehlen Ihres Fahrzeugs erhebliche Unannehmlichkeiten verursachen. Die Nutzungsausfallentschädigung soll diese Unannehmlichkeiten ausgleichen, indem sie Ihnen einen bestimmten Geldbetrag für jeden Tag zahlt, an dem Ihr Auto in der Werkstatt zur Reparatur steht.

Die Methode zur Ermittlung des Entschädigungsbetrags ist recht standardisiert und beruht auf einer vorgegebenen Tabelle oder Methode, die im Gutachten berücksichtigt wird. Allgemein gilt die Regel, dass die Entschädigung nur für die Tage gezahlt wird, an denen das Auto tatsächlich in der Werkstatt repariert wurde. In meinem Gutachten berücksichtige ich jedoch nicht nur die Reparaturdauer, sondern auch die Ausfallzeit für den Unfall- und Besichtigungstag.

Wenn der Schaden fiktiv abgerechnet wird, d.h. wenn der Geschädigte entscheidet, das Fahrzeug selbst zu reparieren, besteht auch ein Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung. Allerdings ist ein Nachweis erforderlich, dass das Fahrzeug tatsächlich repariert wurde. Eine Reparaturbestätigung kann als solcher Nachweis dienen. Wenn das Fahrzeug hingegen in einer Werkstatt repariert wurde, gilt üblicherweise die Reparaturrechnung als Nachweis für den Nutzungsausfall.

Auch bei Totalschäden

Sollte es zu einem Totalschaden kommen, besteht ebenfalls ein Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung. Die Höhe der Entschädigung richtet sich dann nach der Wiederbeschaffungsdauer. Die Wiederbeschaffungsdauer wird vom Kfz-Sachverständigen ermittelt. In diesem Fall dienen der Verkaufsvertrag und die Abmeldebescheinigung des verunfallten Fahrzeugs sowie der Kaufvertrag und die Anmeldebescheinigung des neuen Fahrzeugs als Nachweis für den Nutzungsausfall.

Berechnungssätze für die Nutzungsausfallentschädigung

Die Berechnung der Nutzungsausfallentschädigung erfolgt auf der Grundlage von Tagessätzen, die zwischen 23 € und 175 € pro Tag liegen. Die genauen Sätze hängen von der Nutzungsausfallgruppe ab, in die Ihr Fahrzeug fällt, sowie von seinem Alter. Hier ein Beispiel für die Nutzungsausfalltabelle:

NutzungsausfallgruppeTagessatz in €
A23,00
B29,00
C35,00
D38,00
E43,00
F50,00
G59,00
H65,00
J79,00
K119,00
L175,00

Zur Berechnung der Entschädigungssumme wird der Tagessatz, der dem Fahrzeug entsprechend seiner Nutzungsausfallgruppe zusteht, mit der Anzahl der Reparaturtage multipliziert. Wenn das Unfallfahrzeug älter als fünf Jahre ist, rutscht es automatisch eine Stufe in der Nutzungsausfalltabelle nach unten. Bei Fahrzeugen, die älter als zehn Jahre sind, geschieht dies zweimal. Bei sehr alten Fahrzeugen kann es passieren, dass die Versicherung nur die Vorhaltekosten übernimmt.

Angenommen, wir haben einen Toyota Corolla 2.0, dessen Reparatur vier Tage dauert. Dieses Fahrzeug wird laut Nutzungsausfalltabelle in die Nutzungsausfallgruppe D eingestuft, was einen Tagesbetrag von 38€ bedeutet. In diesem Fall würde die Nutzungsausfallentschädigung 152€ betragen (38€ x 4 Tage).

Nicht immer besteht ein Anspruch

Es gibt jedoch auch Situationen, in denen kein Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung besteht. Wenn ein Mietwagen in Anspruch genommen wurde, entfällt der Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung. Ebenso besteht in der Regel kein Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung, wenn der Geschädigte sein Fahrzeug unrepariert weiternutzt oder einen Zweitwagen zur Verfügung hat. Allerdings gilt dies nicht, wenn der Zweitwagen nachweislich von anderen Familienmitgliedern genutzt wird. Hobbyfahrzeuge wie Motorräder oder Wohnmobile sind in der Regel auch nicht von der Nutzungsausfallentschädigung abgedeckt.

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