Unter dem Begriff Wiederbeschaffungsaufwand versteht man die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert eines gleichartigen und gleichwertigen Fahrzeugs und dem Restwert des beschädigten Fahrzeugs nach einem Unfall. Das ist die Summe, die der Geschädigte aufwenden muss, um ein vergleichbares Fahrzeug auf dem Markt zu erwerben. In diesem Aufwand sind verschiedene Faktoren enthalten, zum Beispiel der Zeitaufwand, der für die Suche nach einem passenden Fahrzeug erforderlich ist.
Des Weiteren sind darin auch die Transportkosten für das neue Fahrzeug enthalten, da man nicht jedes Fahrzeug beim Autohändler in der direkten Nachbarschaft finden kann und oft ist das gewünschte Fahrzeug mehrere hundert Kilometer vom Wohnort des Geschädigten entfernt. Die Anfahrt zum Händler, bei dem das Ersatzfahrzeug erworben wird, gehört üblicherweise ebenfalls zum Wiederbeschaffungsaufwand.
Durchschnittlich dauert die Beschaffung eines Ersatzfahrzeugs in der Regel etwa zwei Wochen. Wenn es sich jedoch um seltene oder exotische Autos aus dem Ausland handelt, kann dieser Prozess bis zu drei Monate in Anspruch nehmen. Der Wiederbeschaffungsaufwand bzw. die Wiederbeschaffungsdauer ist ein wichtiger Aspekt, der insbesondere bei Totalschäden zur Anwendung kommt.