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Vorhaltekosten

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Unter Vorhaltekosten versteht man die Kosten, die der Geschädigte aufbringen muss, um ein Ersatzfahrzeug (Reservefahrzeug) in seinem Fuhrpark bereitzustellen bzw. vorzuhalten. Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall hat der Geschädigte normalerweise Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug und die damit verbundenen Kosten werden durch eine Nutzungsausfallentschädigung gedeckt. Dies ist der übliche Fall, wenn das Unfallfahrzeug als Privatfahrzeug genutzt wird. Wenn jedoch der Geschädigte ein gewerbetreibender Unternehmer ist und das verunfallte Fahrzeug gewerblich nutzt, und auf dieses Fahrzeug angewiesen ist und über einen Fuhrpark mit mindestens zwei Fahrzeugen (inklusive des Unfallfahrzeugs) verfügt, spricht man von Vorhaltekosten.

Die genaue Höhe dieser Kosten lässt sich nicht pauschal festlegen. Sie werden vom Kfz-Sachverständigen sorgfältig und spezifisch ermittelt. Diese Berechnung berücksichtigt verschiedene Aspekte, um eine genaue und gerechte Schätzung der Vorhaltekosten zu erreichen.

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