Verbringungskosten sind eine spezielle Art von Transportkosten, die bei der Überführung eines Fahrzeuges von einem Ort zum anderen anfallen können. Diese Kosten können zum Beispiel dann entstehen, wenn die Werkstatt, in der der Geschädigte sein Fahrzeug normalerweise reparieren lässt, keine eigene Lackiererei besitzt. In einem solchen Fall muss das Auto zu einem externen Lackier- oder Karosseriebetrieb gebracht werden, um die notwendigen Reparaturen durchzuführen.
Die Kosten für diesen Transport müssen im Schadengutachten, das von dem Kfz-Sachverständigen erstellt wird, erwähnt und berechnet werden. In Situationen, in denen eine sogenannte fiktive Abrechnung erfolgt – also wenn das Auto in Eigenregie repariert wird -, werden diese Kosten höchstwahrscheinlich nicht tatsächlich anfallen. Versicherungen neigen in solchen Fällen dazu, die Verbringungskosten gerne zu kürzen.
Der Anspruch auf Überführungskosten besteht jedoch nur dann, wenn diese Kosten tatsächlich entstanden sind und dies auch durch eine entsprechende Rechnung nachgewiesen werden kann.