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UPE-Aufschläge

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Unter dem Begriff UPE-Aufschlag versteht man zum Beispiel Kosten, die für die Lagerhaltung und Abwicklung (beispielsweise Auftragsbearbeitung, Verkauf usw.) von Originalersatzteilen anfallen. Je nach Autohersteller sind diese Aufschläge unterschiedlich und schwanken in der Regel zwischen 10% und 30%. Bei der Kostenschätzung gehört die Abfrage von ortsüblichen und markenbezogenen UPEs zu den täglichen Aufgaben eines Kfz-Gutachters.

Die Aufschläge für unverbindliche Preisempfehlungen sollten bei jedem Kfz-Gutachten berücksichtigt werden. Dies gilt auch für die fiktive Schadensabrechnung auf der Grundlage des Gutachtens. Genau hier liegt oft der klassische Streitpunkt bei der Schadensregulierung. Versicherungen weigern sich oft, diese Kosten (UPE-Aufschläge) zu übernehmen. Bei einer tatsächlich durchgeführten Reparatur sind die UPE-Aufschläge jedoch grundsätzlich erstattungsfähig.

Es kommt nicht selten vor, dass UPE-Aufschläge ohne triftigen Grund von der gegnerischen Versicherung gekürzt oder sogar vollständig aus der Schadenssumme entfernt werden. Sollte es dennoch zu einer Kürzung der UPE-Aufschläge kommen, ist es ratsam, den Kfz-Sachverständiger und den Anwalt zu kontaktieren.

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