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Schmerzensgeld

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Im Falle eines unverschuldeten Verkehrsunfalls, bei dem jemand verletzt wurde, besteht für den Verletzten in der Regel ein Anspruch auf Schmerzensgeld. Dieser Anspruch dient dazu, die immateriellen Schäden, die durch die erlittenen körperlichen Verletzungen und die damit verbundenen Schmerzen entstanden sind, finanziell zu kompensieren.

Um diesen Anspruch geltend machen zu können, ist es jedoch erforderlich, dass die erlittenen Verletzungen nachgewiesen werden können. Dies geschieht normalerweise durch entsprechende ärztliche Atteste oder Gutachten. Die Höhe des Anspruchs auf Schmerzensgeld, der dem Geschädigten zusteht, hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab. Beispielsweise spielt der Umfang der erlittenen Verletzungen eine Rolle, ebenso wie die Dauer und der Umfang der erforderlichen ärztlichen Behandlungen. Auch die Dauer der durch die erlittene Verletzung verursachten Arbeitsunfähigkeit, mögliche dauerhafte Folgeschäden und die daraus resultierenden Kosten sowie Einschränkungen im beruflichen und privaten Alltag, die infolge der Verletzung aufgetreten sind, werden berücksichtigt.

Aus diesem Grund ist es äußerst ratsam, bei Schmerzen nach einem Verkehrsunfall nicht nur einen Arzt, sondern auch einen Rechtsanwalt zu konsultieren. Der Rechtsanwalt kann den Geschädigten dabei unterstützen, seinen Anspruch auf Schmerzgeld durchzusetzen und sicherzustellen, dass alle relevanten Aspekte berücksichtigt werden.

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