Sollte Ihr Fahrzeug bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall beschädigt worden sein, und war dieses Fahrzeug zum Zeitpunkt des Unfalls neuwertig – also ist noch nicht einmal ein Monat seit der Erstzulassung vergangen und das Fahrzeug weist eine Laufleistung (Kilometerstand) von nicht mehr als 1000 km auf – dann besteht die Möglichkeit, dass der Geschädigte den vollen Kaufpreis seines Fahrzeuges von der gegnerischen Versicherung zurückerstattet bekommt.
Dies ist allerdings nur möglich, wenn ein erheblicher Schaden vorliegt, und nicht nur ein einfacher Parkrempler oder Kratzer. Es ist dabei aber unerlässlich, dass der Geschädigte ein fabrikneues Auto kauft – eine fiktive Abrechnung ist in diesem Fall ausgeschlossen. In jedem Fall ist es ratsam, dass Sie sich als Geschädigter vor der Entscheidung, ein neues Auto zu kaufen, mit Ihrem Rechtsanwalt in Verbindung setzen, um sicherzustellen, dass alle Aspekte richtig berücksichtigt werden.