Es gibt bestimmte Situationen und Fälle bei Verkehrsunfällen, bei denen die Schuldfrage äußerst komplex und nicht so einfach oder eindeutig zu klären ist. Ein besonders anschauliches Beispiel dafür ist ein Unfall beim Spurwechsel, wo es oft sehr schwierig, wenn nicht sogar unmöglich ist, genau zu bestimmen, welcher der beiden oder möglicherweise sogar mehrere beteiligte Verkehrsteilnehmer tatsächlich die volle oder teilweise Schuld am Unfall trägt.
Es ist oft der Fall, dass eine Seite eine ganz bestimmte Geschichte oder Sichtweise über den Unfallverlauf erzählt und die andere Seite eine vollkommen andere Geschichte oder Interpretation des gleichen Verkehrsunfalls darstellt. In solchen unübersichtlichen und unklaren Fällen ist es von essentieller Bedeutung, während der professionellen Begutachtung des betroffenen Fahrzeuges dem Kfz-Gutachter unbedingt mitzuteilen, wer die potenziellen Zeugen des Unfallgeschehens sind, falls solche vorhanden sind. Sollte es bei einem solchen komplizierten und unklaren Verkehrsunfall jedoch keine Zeugen geben, kann die gegnerische Versicherung versuchen, dem Geschädigten eine Teilschuld zuzuweisen. In einem solchen Szenario ist es dringend empfehlenswert, professionelle Beratung bei einem Rechtsanwalt einzuholen.
Ein typisches Beispiel für eine solche Mit- oder Teilschuld-Situation ist, wenn beide beteiligten Autos auf einem Parkplatz rückwärtsgefahren sind und es dabei zu einer unglücklichen Kollision der beiden Fahrzeuge gekommen ist. In einem solchen Fall der Mitverschuldung, zum Beispiel einer 50/50-Situation, also 50% Sie und 50% Gegner, werden Ihnen lediglich 50% der tatsächlichen Reparaturkosten von der gegnerischen Versicherung erstattet und dem Kfz-Sachverständigen werden nur 50% seines regulären Honorars von der Versicherung bezahlt.
Aber keine Sorge, ich werde die andere Hälfte vom Honorar von Ihnen nie einfordern, sondern ich verzichte in einem solchen Fall einfach auf die zweite Hälfte von meinem Honorar. Meiner persönlichen Meinung nach gehört eine solche Situation einfach zum Berufsrisiko dazu.