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Kaskoschaden

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Wenn der entstandene Schaden an Ihrem Fahrzeug aufgrund von Eigenverschulden, höherer Gewalt wie Naturkatastrophen oder durch sonstige nicht direkt kontrollierbare Ereignisse verursacht wurde, sprechen wir von einem sogenannten Kaskoschaden. Es ist wichtig zu beachten, dass die Kaskoversicherung keine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung ist, und daher nicht für jeden Autofahrer zwangsläufig erforderlich ist.

Jeder Autofahrer hat das Recht und die Freiheit, für sich selbst zu entscheiden, ob er eine solche Versicherung abschließen möchte oder nicht. Bei Fahrzeugen mit einem hohen Wert, wie hochwertigen oder teuren Autos und Motorrädern, ist eine solche Art der Versicherung allerdings sehr zu empfehlen. Zu den typischen Kaskoschäden gehören Witterungsbedingte Schäden, wie beispielsweise durch Hagel oder Sturm, Schäden durch Blitzeinschläge oder auch Einbruchschäden wie Diebstähle.

Man unterscheidet generell zwischen Vollkasko und Teilkasko. Der Unterschied zwischen diesen beiden Arten der Versicherung liegt in den jeweiligen Leistungen der Versicherung, der Höhe der Selbstbeteiligung des Kunden und den daraus resultierenden Beiträgen, die der Versicherungsnehmer (also der Kunde) zu zahlen hat. Im Falle eines Kaskoschadens ist die Versicherungsgesellschaft berechtigt, ihren eigenen Kfz-Sachverständigen zum Kunden zu schicken, um den Schaden vor Ort zu begutachten. Sie als Kunde haben selbstverständlich das Recht, das erstellte Versicherungsgutachten von einem Kfz-Gutachter Ihrer Wahl überprüfen zu lassen, allerdings in der Regel nur auf eigene Kosten.

Dies ist besonders dann sinnvoll, wenn Sie mit dem ursprünglichen Versicherungsgutachten nicht einverstanden sind und beispielsweise in Erwägung ziehen, das Gutachten vor Gericht anzufechten.

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