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Gutachterhonorar

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Das Gutachterhonorar stellt einen Geldbetrag dar, der in Abhängigkeit zur Höhe der Schadenssumme bestimmt wird und als Entlohnung für die Dienstleistungen des Gutachters dient. Im Falle von Haftpflichtschäden wird dieser Betrag in der Regel direkt mit der gegnerischen Versicherung abgerechnet. Bei der Besichtigung des Schadensortes oder des beschädigten Fahrzeugs wird eine Abtretungserklärung mit dem Geschädigten abgeschlossen. Diese Vereinbarung ermöglicht es dem Gutachter, sein Honorar direkt mit der gegnerischen Versicherung abzurechnen. Auch wenn die gegnerische Versicherung aus irgendeinem Grund die Zahlung des Honorars verweigern sollte, wird der Kunde von mir niemals mit der Rechnung belastet.

Bei anderen Leistungen, wie etwa Wertgutachten, Oldtimergutachten, Kostenvoranschlägen und Rechnungsprüfungen, wird mein Honorar direkt mit dem Auftraggeber oder dem Kunden abgerechnet. Diese Leistungen basieren auf dem spezifischen Wunsch des Kunden und die anfallenden Kosten dafür werden daher logischerweise vom Kunden getragen. Das Honorar für diese Leistungen (Wertgutachten, Oldtimergutachten, Kostenvoranschlag und Rechnungsprüfung) wird auf Stundenbasis abgerechnet. Dies wird im Vorfeld detailliert mit dem Auftraggeber oder Kunden besprochen und erst danach wird der Auftrag unterzeichnet.

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