In letzter Zeit steigen viel mehr Firmen auf Leasingautos bzw. Firmenautos um, fast 55% von neu zugelassenen Fahrzeugen sind Firmenautos. Das führt dazu, dass mehr Unfallfälle entstehen, wo ein Mitarbeiter mit seinem Firmenwagen verwickelt war. Bei einem Unfall mit so einem Wagen (Firmenwagen) stellt sich oft die Frage:
Wer haftet für den Unfallschaden und in welcher Höhe?
Der Arbeitnehmer, der mit seinem Firmenwagen den Unfall verursacht hat, haftet grundsätzlich dann, wenn er diesen Schaden fahrlässig oder absichtlich verursacht hat.
In der Regel sind die meisten Firmenautos vollkaskoversichert was natürlich die Schadensabwicklung enorm erleichtert, aber es gibt manche Arbeitsgeber, die an dieser Stelle Kosten sparen möchten und bei günstigeren Versicherungsanbietern Verträge abschließen, die nicht alles abdecken. In so einem Fall kann es für einen Arbeitnehmer ungünstig sein, wenn es sich um einen Schaden, der nicht durch einen Unfall entstanden ist (z.B. ein Parkkratzer) handelt, oder wenn es sich um eine private Fahrt (z.B. Urlaubsfahrt) handelt. In solchen Fällen kann der Arbeitnehmer für diesen Schaden haftbar gemacht werden.
Aus den oben genannten Gründen ist es bei einer Begutachtung wichtig zu wissen, wo und wie der Schaden entstanden ist und ob die Versicherung des Arbeitsgebers für diesen Schaden aufkommen wird.
Wer haftet für einen Schaden, wenn dieser nicht durch einen Unfall entstanden ist und wie kann so ein Schaden entstehen?
Im Fall der Fahrlässigkeit haftet natürlich der Arbeitnehmer. Ein Beispiel: Das Fahrzeug könnte falsch betankt worden sein. Ein kleiner Fehler mit sehr großer und fataler Wirkung! Es passiert leider nicht selten, dass ein Benzinfahrzeug mit Dieselkraftstoff betankt wird. Wenn es passiert, müssen der gesamte Tank und alle Zuleitungen entleert und gereinigt werden, was natürlich mit sehr hohem Aufwand und dementsprechend hohen Kosten verbunden ist.
Zunächst ist die Haftungsfrage zu klären
Als Kfz-Gutachter muss man zuerst die Haftungsfrage klären, bevor man mit der Fahrzeugbegutachtung anfängt.
Wenn Sie mit Ihrem Firmenwagen in Urlaub (Privatfahrt) fahren möchten, lesen Sie bitte den Firmenwagenvertrag genau durch. Oft sind solche Fahrten mit einem Dienstwagen nicht zulässig. Wenn das der Fall ist, dann haftet der Mitarbeiter für den im Urlaub entstandenen Schaden.
Wer übernimmt die Kosten für kleine Kratzer am Dienstwagen?
Hier kommt es auch auf den Vertrag darauf an und was die Versicherung als Gebrauchsspuren sieht. In diesem Fall kann es nützlich sein, einen Kfz-Sachverständigen zurate zu ziehen.