Nach einem Verkehrsunfall kann man manchmal bereits auf den ersten Blick erkennen, ob am Fahrzeug ein Totalschaden vorliegt oder nicht. Das wird sogar einem unerfahrenen Autofahrer gelingen. Stellen wir uns vor, das Fahrzeug hat sich mehrere Male überschlagen und ist danach vollständig abgebrannt. In einem solchen Fall würde praktisch jeder einen Totalschaden erkennen. Es gibt jedoch nicht selten Situationen, in denen ein Totalschaden auf den ersten Blick nicht erkennbar ist. Erst ein erfahrener Kfz-Sachverständiger kann in solchen Fällen den Totalschaden feststellen, da er über die erforderliche Erfahrung und Kompetenz verfügt, um dies zu beurteilen.
Aber welche Totalschadensarten gibt es und was führt eigentlich zu einem Totalschaden an einem Unfallfahrzeug?
Im Wesentlichen wird zwischen zwei Totalschadensarten unterschieden: wirtschaftlicher Totalschaden und technischer Totalschaden. Zudem gibt es auch eine seltene dritte Art des Totalschadens, nämlich den unechten Totalschaden.
Wirtschaftliche Totalschaden
Ein wirtschaftlicher Totalschaden bezieht sich ausschließlich auf die Wirtschaftlichkeit der Reparatur eines beschädigten Fahrzeugs. Es ist in der Regel unrentabel, 10.000 € in die Reparatur eines Unfallfahrzeugs zu investieren, wenn man ein vergleichbares Fahrzeug auf dem Markt für 5.000 € erwerben könnte. Dennoch sind einige Autobesitzer bereit, mehr Geld in die Reparatur ihres Unfallfahrzeugs zu stecken, als es auf dem Markt wert ist. Dies geschieht oft aus emotionalen Gründen, beispielsweise wenn das Fahrzeug über Generationen hinweg in der Familie geblieben ist. In solchen Fällen möchte niemand das Auto entsorgen, selbst wenn die Reparaturkosten den Marktwert des Fahrzeugs übersteigen würden.
Es gibt jedoch eine Möglichkeit, ein Unfallfahrzeug zu reparieren, obwohl ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt. Diese Möglichkeit ist jedoch mit mehreren Bedingungen verbunden. Erstens dürfen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Unfallfahrzeugs nicht um mehr als 130% übersteigen, was als die „130%-Regel“ bekannt ist. Zweitens muss das Unfallfahrzeug tatsächlich repariert werden. Drittens muss der Geschädigte das Fahrzeug für mindestens sechs Monate behalten.
Technischer Totalschaden
Ein technischer Totalschaden betrifft lediglich den technischen Zustand eines Fahrzeugs. Wie bereits erwähnt, ist ein Fahrzeug, das sich mehrere Male überschlagen hat und anschließend vollständig ausgebrannt ist, aus technischer Sicht nicht mehr reparabel und sollte idealerweise entsorgt werden. Theoretisch könnte man durch erhebliche Investitionen ein solches Fahrzeug wieder fahrtüchtig machen, jedoch wäre es nicht mehr verkehrssicher. Aufgrund der erheblichen Verformungen während des Überschlags und der Einwirkung hoher Temperaturen beim Brand hat das Material der Karosserie an Festigkeit und Stabilität verloren und weist wahrscheinlich Risse auf, was ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellen würde.
Unechter Totalschaden
Ein unechter Totalschaden tritt in der Regel nur bei der Abwicklung eines Schadens mit der gegnerischen Versicherung auf. In solchen Fällen versucht die gegnerische Versicherung den Schadensfall als Totalschaden zu deklarieren, obwohl tatsächlich kein echter Totalschaden vorliegt. Dies dient dem Zweck, die Auszahlung an den Geschädigten zu minimieren. Ein unechter Totalschaden kann auftreten, wenn die Schadenssumme 70% des Wiederbeschaffungswerts erreicht, und dieser Trick wird als die „70%-Regel“ bezeichnet.
Allerdings haben nicht nur Versicherer ihre Tricks auf Lager, und es gibt eine Möglichkeit, die dem Geschädigten helfen könnte, dem Versicherer den Wind aus den Segeln zu nehmen.