Unter dem Wiederbeschaffungswert versteht man den Wert oder die Summe, die der Geschädigte aufbringen muss, um ein gleichwertiges Fahrzeug auf dem Markt von seriösen Händlern zu erwerben. Nicht nur im Falle eines Totalschadens wird der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs ermittelt, sondern auch oft bei größeren Reparatursummen. Dies dient der Überprüfung, ob ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt oder nicht.
Es gibt eine Vielzahl von Faktoren, die den Wiederbeschaffungswert beeinflussen können. Dazu gehören beispielsweise der allgemeine Zustand des Fahrzeugs, die Modellreihe, Sonderausstattungen, das Alter des Fahrzeugs, der Kilometerstand, die Anzahl der Vorbesitzer, die Gültigkeit der Hauptuntersuchung (TÜV), sowie Vor- und Altschäden. Bei klassischen Fahrzeugen, wie Oldtimern, spielen zusätzliche Faktoren wie die Seltenheit und die Beliebtheit des Modells eine Rolle bei der Ermittlung des Wiederbeschaffungswerts.
Der Wiederbeschaffungswert wird in der Regel vom Kfz-Sachverständigen mithilfe von EDV-Programmen ermittelt. Anschließend wird der Wiederbeschaffungswert auch manuell über bekannte Fahrzeugbörsen überprüft und mit dem Ergebnis des EDV-Programms verglichen. Dies ermöglicht einen besseren Überblick über das aktuelle Marktgeschehen, da letztlich der Markt den aktuellen Fahrzeugwert bestimmt.