Unter Altschäden versteht man Beschädigungen, die bereits vor dem aktuellen Unfall aufgetreten sind und bis zum Zeitpunkt des neuerlichen Unfalls noch nicht behoben wurden. An diesem Punkt ist es besonders wichtig, dass ein Kfz-Sachverständiger diese älteren, bestehenden Beschädigungen von den neueren, durch den aktuellen Unfall entstandenen Schäden, unterscheiden kann. Dadurch wird sichergestellt, dass eine faire und angemessene Bewertung des aktuellen, akut vorliegenden Schadens möglich ist.
Vorschäden wiederum sind Beschädigungen, die zum Zeitpunkt des aktuellen Unfalls bereits behoben wurden. Diese müssen jedoch in jedem Fall im Gutachten erwähnt und berücksichtigt werden, da sie einen erheblichen Einfluss auf die Ermittlung des Restwertes und des Wiederbeschaffungswertes des Fahrzeugs haben können.
Die Informationen über Vorschäden und Altschäden sind nicht nur für die Schadenskalkulation von großer Bedeutung, sondern auch wenn der Restwert des Unfallfahrzeugs ermittelt werden soll. Auch bei der Wertbestimmung des Fahrzeugs (wenn es sich nicht um einen Unfallwagen handelt) sind diese Informationen äußerst wichtig. Der Geschädigte ist verpflichtet, seinen Gutachter über eventuelle Vorschäden und Altschäden zu informieren, da er gegenüber der gegnerischen Versicherung eine so genannte Offenbarungspflicht hat. Sollten Vorschäden und/oder Altschäden vom Geschädigten verschwiegen werden, hat die Versicherung das Recht, die Ansprüche auf Schadenersatz abzulehnen.