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Unkostenpauschale und Zusatzaufwand

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Bei der Erstellung eines Kfz-Gutachtens entstehen neben den regulären Kosten für die Gutachtenerstellung selbst auch sogenannte Nebenkosten. Diese Nebenkosten entstehen durch den zusätzlichen Aufwand, der mit der Erstellung des Gutachtens verbunden ist. Dabei ist es von Fall zu Fall unterschiedlich, welche Art von Zusatzkosten entstehen können. Zum gewöhnlichen Zusatzaufwand gehören beispielsweise Kosten, die der Kfz-Sachverständige aufbringen muss, um telefonisch bei Herstellern Anfragen zu stellen, etwa um UPE-Aufschläge zu erfragen. Solche geringfügigen Kosten werden in der Regel durch einen Pauschalbetrag zwischen 20 und 30€ abgedeckt und müssen nicht unbedingt durch Belege nachgewiesen werden.

Anders verhält es sich, wenn bei der Begutachtung höhere Zusatzkosten anfallen. Hierzu könnte man als typisches Beispiel die Achsvermessung oder die Demontage von Fahrzeugteilen nennen. Diese Arbeiten fallen in der Regel bei größeren Schäden an und müssen durch eine entsprechende Rechnung oder einen Beleg nachgewiesen werden. Wenn alle in dem Gutachten aufgeführten Zusatzarbeiten nachvollziehbar sind und durch entsprechende Belege nachgewiesen wurden, entstehen in der Regel keine Schwierigkeiten hinsichtlich der Kostenübernahme durch die gegnerische Versicherung.

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