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Totalschaden

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In der Welt der Kfz-Schäden unterscheiden wir grundsätzlich zwischen zwei Arten von Totalschäden – dem technischen und dem wirtschaftlichen. Beide unterscheiden sich in ihren Kriterien und den daraus resultierenden Konsequenzen für das Fahrzeug und den Besitzer.

Ein technischer Totalschaden liegt dann vor, wenn das Fahrzeug aus technischen Gründen nicht mehr repariert werden kann. Ein typisches Beispiel dafür wäre, wenn sich ein Fahrzeug bei einem Unfall mehrfach überschlägt und die Karosserie dabei so stark deformiert wird, dass es technisch gesehen nicht möglich ist, diese Karosserie wieder in ihre ursprüngliche Form zu bringen. Das Hauptaugenmerk liegt dabei natürlich auf der Verkehrssicherheit des Fahrzeugs. Ein anderes, sehr gängiges Beispiel für einen technischen Totalschaden wäre ein Brand. Durch die hohen Temperaturen verliert das Metallgefüge der Karosserie an Stabilität und die Karosserie wird instabil. Dies kann während der Fahrt zu Rissen in der Karosserie führen, was wiederum eine erhebliche Gefahr darstellt. Solche Fahrzeuge dürfen folglich nicht mehr benutzt werden.

Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt dann vor, wenn die Kosten für die Reparatur des Fahrzeugs die Wiederbeschaffungskosten übersteigen. Aus finanziellen Gründen lohnt es sich dann nicht mehr, ein solches Fahrzeug zu reparieren. Im Falle einer Abrechnung erhält man die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem Restwert des Fahrzeugs von der gegnerischen Versicherung. Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden muss zudem der Restwert des Fahrzeugs ermittelt werden. Dafür werden in der Regel mindestens drei Angebote von örtlichen Fahrzeugverwertern (Schrotthändlern) eingeholt.

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