Die Schadensminderungspflicht ist ein rechtlicher Grundsatz, der besagt, dass Sie als Geschädigter nach einem Unfall verpflichtet sind, die Reparaturkosten so niedrig wie möglich zu halten. Nach einem Verkehrsunfall sind die betroffenen Fahrzeuge oft nicht mehr fahrtauglich und müssen vom Abschleppdienst von der Unfallstelle entfernt werden. Oftmals können sie nicht direkt zu einer Kfz-Werkstatt gebracht werden, sondern müssen zunächst beim Abschleppdienst untergebracht werden.
Da für die Lagerung dieser Fahrzeuge Kosten anfallen, sogenannte Standgebühren, fallen dadurch täglich weitere Kosten an. Um diese Kosten so gering wie möglich zu halten, ist es ratsam, dass der Geschädigte sich schnellstmöglich um die Beauftragung eines Kfz-Gutachters kümmert. Auf diese Weise kann der Schaden schnellstmöglich aufgenommen, begutachtet und reguliert werden.
Ein weiteres Beispiel für die Schadensminderungspflicht ist die Auswahl einer kostengünstigeren Reparaturmöglichkeit. Dies bedeutet, dass aufgrund eines kleinen Kratzers oder einer Delle nicht zwingend das gesamte Bauteil ausgetauscht werden muss. Stattdessen kann diese Beschädigung oft durch eine kostengünstigere Reparatur, wie Ausbeulen, Spachteln und anschließendes Lackieren, behoben werden. Bei der Schadensregulierung versuchen einige Versicherungen oft, die Reparaturkosten auf diese Weise zu reduzieren. Dies gelingt jedoch nicht immer.
Sollte die Versicherung aufgrund der Schadensminderungspflicht eine Kürzung der Reparatursumme vornehmen, ist es ratsam, Ihren Anwalt und Ihren Kfz-Gutachter zu kontaktieren.