Nachdem ein Verkehrsunfall stattgefunden hat, ist es unabdingbar, dass der entstandene Schaden bei der zuständigen Versicherung gemeldet wird. Dies kann entweder telefonisch oder durch das Ausfüllen eines entsprechenden Formulars erfolgen. Ein solches Formular findet man in der Regel problemlos bei jeder Versicherung auf ihrer offiziellen Homepage. Im Allgemeinen sollte der Verursacher des Unfalls den verursachten Schaden bei seiner eigenen Versicherung melden, aber es ist auch möglich, dass dies vom Geschädigten erledigt wird. Es ist ratsam, dass auch der Geschädigte seine Versicherung über den Unfall informiert, da es durchaus vorkommen könnte, dass der Geschädigte eine Teilschuld am Unfall trägt.
Wenn er den Unfall bei seiner Versicherung nicht gemeldet hat, können bei der anschließenden Unfallregulierung unerwartete Schwierigkeiten auftreten. Die Meldefristen, innerhalb derer der Schaden gemeldet werden sollte, variieren von Versicherung zu Versicherung und sind in der Regel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Versicherung festgelegt.
Der Prozess der Schadensmeldung ist in der Regel recht unkompliziert. Sie benötigen nur Ihre persönlichen Daten, das Kennzeichen Ihres Fahrzeuges, den genauen Ort und den Zeitpunkt mit dem genauen Datum des Unfalls, Ihre Versicherungsnummer, eine detaillierte Beschreibung des Unfallhergangs und wie der Schaden entstanden ist, eine Schadensbeschreibung der beiden beteiligten Fahrzeuge, sowie die Daten von eventuell vorhandenen Zeugen.