Ein zentraler und unerlässlicher Bestandteil jedes Kfz-Gutachtens ist die Schadenskalkulation, auch als Reparaturkostenkalkulation bekannt. Die Schadenskalkulation bildet den nächsten Schritt nach der ausführlichen Fahrzeugbesichtigung und ist für eine genaue Ermittlung des entstandenen Schadens von entscheidender Bedeutung.
Um eine detaillierte und korrekte Schadenskalkulation erstellen zu können, muss der Kfz-Sachverständige zunächst einige wichtige Eckdaten sammeln. Zu diesen Eckdaten gehören beispielsweise die Werkstattpreise des jeweiligen Herstellers für bestimmte Arbeiten (beispielsweise Mechanik, Lackierung, Elektrik usw.) und die entsprechenden UPEs (Unverbindliche Preisempfehlungen). Da die Werkstattpreise von Ort zu Ort und von Hersteller zu Hersteller variieren können, ist es empfehlenswert, bei der Schadenskalkulation die ortsbezogenen Werkstattpreise zu verwenden.
Es gibt mehrere EDV-Programme zur Schadenskalkulation, die den Kfz-Gutachter bei der Erstellung der Kalkulation unterstützen. Diese Programme enthalten in der Regel fast alle gängigen Fahrzeuge von bekannten Herstellern. Es gibt jedoch auch einige Ausnahmen. Dies können beispielsweise exotische, ausländische Fahrzeuge sein, die auf dem europäischen Markt weniger stark vertreten sind. In solchen Fällen greift der Kfz-Gutachter zur sogenannten Phantomkalkulation.
Wie funktioniert das? Man nimmt ein vergleichbares Fahrzeug, das im Kalkulationsprogramm vorhanden ist, fragt den Hersteller des exotischen Fahrzeugs nach seinen Werkstattlöhnen und UPEs und erstellt eine möglichst genaue Schadenskalkulation für das exotische Unfallfahrzeug.