Wenn an einem Fahrzeug eine spezifische Reparatur durchgeführt und abgeschlossen wurde, kann diese von einem qualifizierten Kfz-Sachverständiger offiziell bestätigt werden. Eine solche Reparaturbestätigung dient beim nächsten potenziellen Unfall als soliden und zuverlässigen Nachweis, dass die erste Reparatur tatsächlich durchgeführt wurde und der aktuell vorliegende Schaden ein komplett neuer und unabhängiger Schaden ist.
Sollte die erste durchgeführte Reparatur aus irgendwelchen Gründen nicht nachgewiesen werden können, können beim nächsten möglichen Verkehrsunfall erhebliche Unannehmlichkeiten bei der Unfallregulierung auftreten. Für eine fachgerechte und vollständige Reparaturbestätigung muss das betroffene Fahrzeug dem ursprünglichen Gutachten entsprechend und nach allen Regeln der Kunst instandgesetzt werden. Auch wenn das Fahrzeug in Eigenregie oder von einer nicht-professionellen Person repariert wurde, kann dennoch eine Reparaturbestätigung von einem Kfz-Gutachter erstellt werden.
Bei der Erstellung einer solchen Reparaturbestätigung wird die durchgeführte Reparatur vom Kfz-Gutachter genauestens begutachtet und mit entsprechendem Bildmaterial gründlich dokumentiert. Eine formelle Reparaturrechnung von der Kfz-Werkstatt, in der das Fahrzeug repariert wurde, kann ebenfalls als offizielle Reparaturbestätigung dienen. In einem solchen Fall kann der Geschädigte auf eine zusätzliche Reparaturbestätigung vom Kfz-Gutachter verzichten.