Manchmal kann es vorkommen, dass ein Fahrzeug nach einem Verkehrsunfall nicht mehr verkehrssicher ist. Nehmen wir zum Beispiel an, ein Reifen des Fahrzeugs wurde beim Unfall in Mitleidenschaft gezogen und das Auto darf in diesem Zustand nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen. In einigen Fällen lässt sich die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch nur wenige, relativ kostengünstige Maßnahmen vorläufig wiederherstellen.
In unserem Beispiel (Beschädigung des Reifens) könnte man das Fahrzeug durch einen einfachen Radwechsel schnell und unkompliziert wieder verkehrssicher machen. Aber Vorsicht! Eine solche provisorische Reparatur darf nur dann durchgeführt werden, wenn die Straßenbedingungen eine solche Maßnahme zulassen und von dem Fahrzeug keine Gefahr für andere Personen oder Verkehrsteilnehmer ausgeht. Des Weiteren sollten die provisorischen Maßnahmen überschaubar und kostengünstig sein und im Gutachten des Sachverständigen entsprechend berücksichtigt werden.
Bei der Begutachtung des Schadens werden solche provisorischen Reparaturmaßnahmen immer mit dem Kunden besprochen und die Durchführung der Maßnahmen wird dem Kunden ausführlich erklärt.