Unter einem Bagatellschaden versteht man einen vergleichsweise kleinen Schaden bis zu einer Höhe von 750 € (z.B. Schäden durch Einparken oder Rangieren etc.), bei dem vermeintlich kein Gutachten benötigt wird und ein Kostenvoranschlag der Werkstatt ausreichend wäre. Die Erfahrung zeigt jedoch oft, dass selbst vermeintlich geringfügige Beschädigungen zu erheblichen Kosten führen können. Es sind diese Schäden, die auf den ersten Blick vielleicht nicht sofort erkennbar sind. Solche Schäden werden häufig von den Geschädigten unterschätzt und als geringfügiger, unwesentlicher Schaden eingestuft.
Wenn ein Geschädigter seinen Schaden selber als Bagatellschaden betrachtet, wird die gegnerische Versicherung in der Regel nichts dagegen einwenden und auf Basis des vorliegenden Kostenvoranschlags abrechnen. In vielen Fällen bleibt der Geschädigte jedoch auf Kosten sitzen. Tatsächlich sind zwei von drei vermeintlichen Bagatellschäden am Ende keine Bagatellschäden, und die Reparaturkosten belaufen sich auf weit über tausend Euro.
Ein typisches Beispiel dafür ist ein abgebrochener Außenspiegel, der durch ein vorbeifahrendes Auto oder ein Fahrrad abgebrochen wurde. Es könnte angenommen werden, dass, wenn ein Außenspiegel abgebrochen wird, nur der Außenspiegel selbst beschädigt ist. In Wirklichkeit ist dies jedoch oft nicht der Fall. Wenn ein Außenspiegel durch ein vorbeifahrendes Fahrzeug (bei einer Geschwindigkeit von etwa 15-20 km/h) abgebrochen wird, schlägt dieser abgebrochene Außenspiegel möglicherweise gegen die A-Säule des Fahrzeugs und bleibt dann an der Fahrertür hängen, wodurch der Lack an der Tür beschädigt wird. In diesem Fall haben wir bereits drei beschädigte Bauteile an einem Fahrzeug, was mit Sicherheit kein Bagatellschaden mehr ist. In solchen Fällen sollten Sie sich am besten an einen Kfz-Sachverständigen wenden und sich seinen professionellen Rat einholen.