Nach einem Verkehrsunfall ist es oft der Fall, dass ein Auto nicht mehr fahrtüchtig ist oder sich in einem Zustand befindet, der nicht mehr verkehrssicher ist. In diesem Fall muss das Unfallfahrzeug von einem Abschleppdienst von der Unfallstelle zu einer nahegelegenen Kfz-Werkstatt oder zu einem Abschlepphof gebracht werden. Durch diesen Vorgang entstehen sogenannte Abschleppkosten, die in der Regel von der gegnerischen Versicherung getragen werden, vorausgesetzt, dass dieser Prozess aufgrund des Unfalls notwendig war.
Als Geschädigter sind Sie verpflichtet, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Das bedeutet, dass Sie Ihr Fahrzeug so schnell wie möglich zu einer Kfz-Werkstatt bringen sollten oder es im Falle eines Totalschadens zeitnah veräußern sollten. Bei einem offensichtlichen Totalschaden werden nur die Transportkosten bis zu einer Verwertungsstelle von der gegnerischen Versicherung übernommen.
Da man als Laie einen Totalschaden direkt an der Unfallstelle in der Regel nicht erkennen kann, werden auch die Kosten für die Verbringung des Fahrzeugs bis zur nächstgelegenen Werkstatt, wo ein Kfz-Gutachter den möglichen Totalschaden feststellen kann, in der Regel von der gegnerischen Versicherung übernommen.