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Merkantile Wertminderung

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Wenn man über die merkantile Wertminderung spricht, bezieht man sich auf einen möglichen, zukünftigen Preisnachlass, der bei einem späteren Verkauf des Fahrzeugs anfallen könnte. Generell ist ein unfallfreies Fahrzeug immer höher einzustufen als ein Fahrzeug, das bereits einen Unfallschaden erlitten hat. Dies bleibt der Fall, unabhängig davon, ob der Schaden fachgerecht und vollständig behoben wurde. Beim anschließenden Verkauf des Fahrzeugs wird ein potenzieller Käufer oder Händler immer versuchen, den Preis herunterzuhandeln, weil das Fahrzeug als “Unfallwagen” gilt. Infolgedessen entsteht ein zusätzlicher finanzieller Schaden für den Geschädigten.

Um diesen zu kompensieren, wird vom Sachverständigen eine Summe berechnet, die als Entschädigung für diese Wertminderung dient. Diese wird dann im Gutachten vermerkt und berücksichtigt. Es existiert keine einheitliche Methode zur Berechnung der merkantilen Wertminderung. Es gibt jedoch eine Handvoll Methoden, die von Gerichten und Versicherungen in der Regel akzeptiert werden.

Dazu zählen zum Beispiel das Hamburger Modell, die Bremer Formel, die Methode Ruhkopf/Sahm, die Methode Halbgewachs, die Schweizer Formel und eine allgemeine Faustformel. Als Kfz-Gutachter ist es wichtig, sich zu überlegen und zu entscheiden, welche Methode man anwenden möchte, da jeder Fall (Unfallfahrzeug) individuell betrachtet werden muss und eigene Besonderheiten aufweist.

Kfz-Gutachten - Fahrzeugbesichtigung
01
Jul

Merkantile Wertminderung und wie sie berechnet wird

Im Fall eines Unfallfahrzeuges wird oft vom Begriff merkantile Wertminderung gesprochen, aber nur wenige wissen wie sie berechnet wird.
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