In Deutschland sind mehr als 85% der Fahrzeuge Teilkasko und/oder Vollkasko versichert.
Die Kaskoversicherung (Teilkasko/Vollkasko) bietet einen umfassenden Schutz für Fahrzeugbesitzer, der über die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung hinausgeht. Sie deckt in der Regel eine Vielzahl von Schäden ab. Bei dieser Art der Versicherung handelt es sich im Gegensatz zur Haftpflichtversicherung um eine freiwillige Zusatzleistung.
Glasschaden
Brandschaden
Diebstahl
Naturereignisse wie Sturm oder Hagel
Wildschaden
Tierschaden, z.B. Marderbiss
Im Falle eines Kaskoschadens gilt Vertragsrecht. Das bedeutet, dass in einem Kaskoschadensfall der Schaden nach Vorgaben der Versicherung reguliert wird (z.B. Werkstattbindung).
Der Schaden wird in der Regel von einem Versicherungsgutachter oder einem Partnergutachter aufgenommen und beziffert. Manchmal ist ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt ausreichend. Daher ist davon abzuraten, einen eigenen Kfz-Gutachter zu beauftragen. Die Frage der Schadensregulierung muss erst mit Ihrer eigenen Kfz-Versicherung geklärt werden.
Nutzungsausfallentschädigung bzw. Mietwagenkosten und Wertminderung werden in der Regel in einem Kaskofall nicht übernommen. Dieser Punkt kann bei einem Leasingfahrzeug zu einem finanziellen Problem führen, da eine sogenannte unfallbedingte Wertminderung bei der Leasingrückgabe vom Leasinggeber verlangt werden könnte.
Daher ein Tipp: Lesen Sie bitte Ihren Leasingvertrag und die Versicherungspolice sorgfältig durch und kontaktieren Sie diesbezüglich Ihren Leasinggeber und die Kfz-Versicherung. Dieser Punkt ist meistens vertraglich detailliert geregelt und ausführlich beschrieben.
Bei der Teilkaskoversicherung treten verschiedene Schadensfälle auf, die unterschiedlich reguliert werden. Besonders häufig sind Schäden durch
Im Falle eines Diebstahls ist es wichtig, den Vorfall umgehend der Polizei zu melden und eine Anzeige zu erstatten, damit die Versicherung den Schaden schnell bearbeiten kann. Bei Brandschäden hingegen genügt oft die Vorlage eines offiziellen Gutachtens, um die Regulierung einzuleiten. Wildunfälle hingegen erfordern einen Nachweis über den Zusammenstoß, am besten in Form eines Schadensberichts.
In der Regel ist es möglich, in einem Kaskoschadensfall die Schadenssumme fiktiv abzurechnen.
In einem Kaskoschadensfall ist es wichtig, alle Punkte und Fragen mit der Versicherung zu klären, bevor man anfängt irgendetwas zu unternehmen. Ohne Abklärung besteht die Gefahr, dass man auf den Kosten sitzenbleibt. Bei einem Leasingfahrzeug muss das gesamte Prozedere auch mit dem Leasinggeber geklärt werden.
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