Viele Autofahrer, die in einen Unfall verwickelt werden, fragen sich, wie sie sich am besten verhalten sollen.
Ganz gleich, ob schuldig oder unschuldig: Ein Kfz-Gutachter wird in jedem Fall eine wichtige Rolle zur Wahrung der eigenen Ansprüche spielen. Dies gilt ebenso bei leichten Auffahrunfällen oder Parkremplern. Denn auch hier kann schnell ein 4-stelliger Schaden entstehen.
Laien sind meistens nicht in der Lage, zu erkennen, ob es sich um einen Bagatellschaden oder eine kostspielige Angelegenheit handelt. Mit einem kompetenten Kfz-Gutachter steht Ihnen nach einem Unfall stets ein erfahrener Experte zur Seite. Er begutachtet das Fahrzeug nach allen wichtigen Gesichtspunkten und schätzt die Kosten rechtskräftig ein.
Nach einem Unfall beginnt die Regulierung des Schadens. Die Grundlage sollte das Kfz-Gutachten eines erfahrenen Sachverständigen sein, denn wenn an Ihrem Fahrzeug Schäden entstehen, ist oftmals schwer einzuschätzen, wie teuer die Reparatur oder die Wertminderung sein wird. Auch bei vermeintlich kleinen Schäden können sehr leicht Kosten im 4-stelligen Bereich entstehen. Viele sind auf den ersten Blick nicht ersichtlich, so dass sie erst bei einer gründlichen Begutachtung festgestellt werden.
Heutzutage sind auch darunterliegende Teile wie Sensoren oder Radarsysteme betroffen. Hinter einem Kratzer an der Stoßstange verbirgt sich zudem vielleicht auch eine verzogene Karosserie, was richtig teuer wird. Dies sind nur Beispiele. Die Praxis der möglichen Schäden reicht viel weiter. Die gegnerische Seite könnte später behaupten, dass die verdeckten Schäden Vorschäden sind und schon bleiben Sie auf den Kosten sitzen.
Daher empfiehlt es sich immer, einen kompetenten Kfz-Sachverständigen mit der Begutachtung des Schadens zu beauftragen.
Das Gutachten, das der Schadensfeststellung sowie dem Beweis der unfallbedingten Fahrzeugschäden dient, enthält zahlreiche weitere Informationen, die für eine effektive Schadensregulierung erforderlich sind, beispielsweise ein Bezug auf:
Sie erfahren anhand des KFZ-Gutachtens, ob ein wirtschaftlicher Totalschaden am Auto vorliegt. Der Gutachter wird in diesem Fall den Wert des Wagens vor dem Unfall, also den Wiederbeschaffungswert, sowie den Restwert (Wert des Fahrzeugs im beschädigten Zustand) ermitteln. Sie haben als Geschädigter immer das Recht, einen Kfz-Gutachter hinzuzuziehen.
Die Kosten übernimmt die gegnerische Versicherung. In diesem Fall stellt sich für Sie somit nicht die Frage, ob ein Schadensgutachter beauftragt werden sollte. Sie können das Kfz-Gutachten nach einem Unfall auch als Beweissicherung sehen, denn es kann zudem zur Klärung der Schuldfrage, die nicht immer eindeutig ist, beitragen und für eine rasche Abwicklung sorgen.
Sie sollten nach jedem Unfall einen Kfz-Gutachter hinzuziehen. Im Nachhinein kann auch ein vermeintlicher Bagatellschaden, beispielsweise bei einem leichten Auffahrunfall oder Missgeschick beim Parken, sehr kostspielig werden. Doch wurden sie im Vorfeld nicht erkannt, bleiben Sie auf den Kosten sitzen, denn die Versicherung weist spätere Forderungen ab.
Der Kfz-Gutachter überprüft fachmännisch, welche Schäden das Fahrzeug aufweist. Er erkennt die Fakten, beschreibt notwendige Reparaturen und fertigt Lichtbilder zu den vorliegenden Schäden an. Er erstellt eine Kostenkalkulation für das Beheben der Schäden, beurteilt, ob ein Totalschaden vorliegt, ermittelt die Wertminderung und den Restwerts des Autos sowie den aktuellen Wiederbeschaffungswert. Ferner kann der Kfz-Sachverständige bei einer unklaren Schuldfrage auch bei der Aufklärung helfen.
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