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Autounfall, was tun?

Obwohl Autos heutzutage mit modernen Fahrassistenzsystemen wie ABS, ASR, ESP etc. ausgerüstet sind: Unfallfrei sind unsere Straßen trotzdem nicht.

Jährlich gibt es in Deutschland über 2 Millionen Verkehrsunfälle. Wenn Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt worden sind, erhalten Sie nachfolgend wichtige und hilfreiche Informationen.

Bewahren Sie erst einmal die Ruhe und sichern Sie, wenn Sie dazu in der Lage sind, die Unfallstelle ab. Verschaffen Sie sich erst dann einen Überblick über das, was geschehen ist und vermeiden Sie hektische und panische Handlungen.

1. An der Unfallstelle:

  • Die Warnblinkanlage sollte unverzüglich eingeschaltet werden.
  • Das Warndreieck sollte je nach Unfallsituation mit ausreichendem Abstand aufgestellt werden.
  • Damit Sie für andere Verkehrsteilnehmer besser sichtbar werden, sollten Sie und andere Unfallbeteiligte eine Warnweste tragen.
  • Bitte verlassen Sie die Fahrbahn. Am besten bleiben Sie hinter der Leitplanke.
  • Je nach Lichtverhältnissen sollte die Fahrzeugbeleuchtung eingeschaltet werden, damit die anderen Verkehrsteilnehmer Ihr Fahrzeug frühzeitig erkennen können.
  • Direkt nach dem Unfall sollte kein Schuldeingeständnis abgegeben werden. Da Sie gerade unter Schock stehen, besteht die Gefahr die eine oder andere Falschaussage zu machen.
  • Lassen Sie sich von Ihrem Unfallgegner nicht einschüchtern und unterschreiben Sie nichts! Wenn es zu weiteren Eskalationen des Gegners kommt, rufen Sie die Polizei!
  • Bei kleineren Unfällen muss die Unfallstelle schnellstmöglich geräumt werden, damit die Fahrbahn nicht blockiert wird und das Risiko für Folgeunfälle somit reduziert wird. Bei größeren Verkehrsunfällen warten Sie bitte auf jeden Fall die Anweisungen der Polizei ab.
  • Bei Verkehrsunfällen mit Personenschäden muss die Polizei verständigt werden. Bei kleineren Unfällen ohne Personenschaden muss die Polizei nicht unbedingt verständigt werden. Viele Unfälle können die Unfallbeteiligten unter sich klären. Dafür ist aber ein sorgfältiger Datenaustausch notwendig.

Eine Autofahrerin kontaktiert nach einem unverschuldeten Autounfall die Polizei

2. An der Unfallstelle:

  • Falls es erforderlich ist, müssen Rettungsdienste wie Feuerwehr und Rettungssanitäter verständigt werden.
  • Begehen Sie bitte keine Unfallflucht. Das kann für Sie sehr teuer werden, und es ist selbst bei kleineren Parkremplern eine Strafftat.
  • Wenn es Verletzte gibt, muss Erste Hilfe geleistet werden. Nichtstun bedeutet unterlassene Hilfeleistung. Sie machen sich damit strafbar.
  • Machen Sie Fotos. Da heutzutage so gut wie jeder ein Handy bzw. ein Smartphone mit Kamerafunktion hat, sollten Sie ein paar Bilder von der Unfallstelle machen. Diese können später im Rahmen der Schadensregulierung der gegnerischen Versicherung vorgelegt werden. Wenige aussagekräftige Fotos reichen völlig aus: Wie standen die Fahrzeuge direkt nach dem Verkehrsunfall? Wichtig ist, dass die gesamte Unfallsituation auf den Bildern gut erkennbar ist. Wenn Sie sich während des Fotografierens noch auf der Fahrbahn befinden, achten Sie unbedingt darauf, dass Sie nicht sich oder andere in Gefahr bringen.
  • Auch Unfallspuren, wie zum Beispiel Bremsspuren oder Anstoßstellen an der Leitplanke sind enorm wichtig und sollten nach Möglichkeit auch auf den Bildern dokumentiert werden. Alle diese Kleinigkeiten sind sehr hilfreich, wenn Ihnen später die gegnerische Versicherung Schwierigkeiten bei der Unfallregulierung bereitet.
  • Personalien der Unfallbeteiligten und der Zeugen sollten notiert werden. Dazu gehören folgende Daten:
    • Name, Vorname und Anschrift des Unfallsgegners und der Zeugen
      (Kleiner Tipp: Beifahrer sind in der Regel automatisch Zeugen des Unfalls.)
    • Versicherung und Versicherungsnummer des Gegners
    • Fahrzeug-Marke und Modell
    • Kennzeichen des Unfallgegners
    • Unfall-Uhrzeit und Unfallort sollen ebenfalls notiert werden.
  • Falls möglich, fertigen Sie eine kleine Skizze des Unfalls an.
  • Rufen Sie einen Kfz-Gutachter an, und lassen Sie sich über die nächsten Schritte informieren. Sie können ihn auch direkt beauftragen, damit er unverzüglich die Unfallstelle besichtigen und bereits live vor Ort tätig werden kann.

Nach dem Unfall ist vor der Schadensregulierung

Nachdem das Geschehen an der Unfallstelle vorbei ist, wartet auf Sie der zweite Teil der Geschichte - die Schadensregulierung.

Jetzt ist es wichtig, rechtzeitig und sorgfältig zu handeln, da die gegnerische Versicherung in jedem Fall versuchen wird, Gründe zu finden, um nicht zahlen zu müssen.

Bei eigener Unschuld sollte die Unfallregulierung nie der gegnerischen Versicherung überlassen werden. In solchen Fällen bleiben Sie mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit auf den Kosten sitzen. Wenn Sie nach dem Verkehrsunfall von der gegnerischen Versicherung kontaktiert worden sind und Ihnen angeboten wurde,  die gesamte Schadensregulierung der gegnerischen Versicherung zu überlassen, lehnen Sie es vorerst ab und kontaktieren Sie umgehend einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen.

Die Versicherer haben viele Tricks auf Lager, um Kosten zu sparen.

Welche Tricks das sind, erfahren Sie hier: 

  • Kontaktieren Sie bitte einen unabhängigen Kfz-Gutachter und lassen Sie sich vom Kfz-Sachverständigen beraten. Er wird Ihnen wertvolle Tipps vermitteln, wie Sie weiter vorgehen sollten, damit Sie eine optimale Schadenregulierung erfahren und kein Geld verlieren und draufzahlen. Einige wichtige Tipps haben wir auf der folgenden Seite zusammengestellt: Tipps & nützliche Infos
  • Kontaktieren Sie darüber hinaus unbedingt einen Rechtsanwalt – am besten einen Fachanwalt für Verkehrsrecht, der Sie berät. In einem unverschuldeten Verkehrsunfall haben Sie als Geschädigter das Recht auf anwaltlichen Beistand. Nutzen Sie diesen Rechtsanspruch! Wenn die gegnerische Versicherung sieht, dass Sie als Geschädigter einen Rechtsanwalt eingeschaltet hat, wird die Schadensabwicklung i.d.R. deutlich entspannter und pflegeleichter.
  • Informieren Sie auch bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall Ihre eigene Versicherung, da diese Meldung auch als Beweissicherung gilt. Es gilt das Motto: Lieber einmal zu viel, als einmal zu wenig aktiv  handeln.
  • Wenn Sie der Unfallverursacher sind, müssen Sie den Unfall fristgerecht bei Ihrer Versicherung melden. Diese Frist beträgt in der Regel 7 Tage.

Zusammenfassung

Wie man sieht, sind mehrere Aspekte zu beachten, wenn es zu einem Verkehrsunfall gekommen ist. Selbst als Geschädigter hat man eine Menge zu tun.

Handeln Sie mit Bedacht und nehmen Sie bitte alle rechtlichen Dinge in Anspruch, die Ihnen zustehen. Das erspart Ihnen nicht nur Arbeit und Geld, sondern schont auch Ihre Nerven.

Mit meinem Fachwissen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme!

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