In Deutschland ziehen sich zahllose Straßen und Wege unmittelbar an Waldrändern entlang. Während diese Routen den Reisenden oft atemberaubende Landschaftsbilder und eine frische Brise liefern, bergen sie gleichzeitig ein nicht zu unterschätzendes Risiko für Autofahrer: Wildunfälle. Man versteht unter einem Wildunfall einen Verkehrsunfall, der durch eine Kollision mit Haarwild – dazu zählen beispielsweise Rehe, Hirsche, Wildschweine, Damwild, Füchse oder Luchse – verursacht wird. Die Gefahr für solche Zusammenstöße steigt vor allem im Frühjahr und Herbst, wenn die Tiere insbesondere in den Morgen- und Abendstunden besonders aktiv sind.
Welche Versicherung kommt für den Schaden auf?
Wer für den entstandenen Schaden aufkommt, hängt maßgeblich von der Art der Versicherung und der Unfallsituation ab. Generell deckt eine Kaskoversicherung Schäden, die durch Unfälle mit Haarwild verursacht werden. Unterschieden wird hierbei zwischen einer direkten Kollision mit dem Wild und einem durch ein Ausweichmanöver verursachten Unfall.
In beiden Fällen ist es von Nöten, dass der Schaden am Fahrzeug tatsächlich auf den Wildunfall zurückzuführen ist, was sich vor allem bei Ausweichmanövern oft als kompliziert erweisen kann. Ferner sind Schäden durch Haarwild an einem geparkten Fahrzeug, etwa auf einem Parkplatz oder Rastplatz, meist nicht durch eine Teilkaskoversicherung gedeckt. In solchen Fällen greift üblicherweise eine Vollkaskoversicherung.
Empfehlungen für das Verhalten nach einem Wildunfall
Sollte es zu einem Wildunfall kommen, ist es entscheidend, die Ruhe zu bewahren und die Unfallstelle sachgerecht abzusichern. Dazu gehört das Aktivieren der Warnblinkanlage und das Aufstellen eines Warndreiecks. Anschließend sollte die Polizei informiert werden, die in der Regel den zuständigen Förster oder Jagdpächter hinzuzieht. Diese Fachperson kümmert sich dann um das verletzte Tier.
Es ist wichtig, dass verwundete Tiere nicht berührt werden, da sie in Panik geraten und sich zur Wehr setzen könnten, was zusätzliche Gefahren birgt. Darüber hinaus darf ein getötetes Tier keinesfalls mitgenommen werden, da dies als Wilderei gewertet und strafrechtlich verfolgt werden kann.
Sämtliche Unfallspuren, wie etwa Blut- und Haarspuren am Auto, sollten umgehend fotografisch festgehalten werden. Danach ist es angebracht, die Versicherung zu informieren. Hierbei ist es ratsam, auf eine Autowäsche zu verzichten, bis die Angelegenheit mit der Versicherung geklärt ist, da ansonsten wichtige Spuren am Fahrzeug verloren gehen könnten.
Zusammenfassend: Was soll man nach einem Wildunfall tun?
- Ruhe bewahren und die Unfallstelle sachgerecht abzusichern:
- Warnblinkanlage aktivieren
- Warndreieck aufstellen
- Polizei informieren:
- Die zuständigen Behörden ziehen den Förster oder Jagdpächter hinzu
- Der Fachmann kümmert sich um das verletzte Tier
- Interaktion mit dem Tier vermeiden:
- Verwundete Tiere nicht berühren, da diese panisch reagieren und gefährlich werden könnten
- Getötetes Tier nicht mitnehmen, da dies als Wilderei gewertet wird
- Dokumentation des Unfalls:
- Unfallspuren wie Blut- und Haarspuren fotografisch festhalten
- Keine Autowäsche durchführen, bis die Angelegenheit mit der Versicherung geklärt ist
- Informieren der Versicherung
Versicherungsprozess und Optionen nach einem Wildunfall
Da Wildunfälle üblicherweise als Kaskoschäden eingestuft werden, wird die Versicherung sehr wahrscheinlich ihr Weisungsrecht ausüben und einen eigenen Kfz-Gutachter zur Schadensbegutachtung hinzuziehen. Diese Leistung ist für den Versicherten normalerweise kostenfrei. Sollten Sie jedoch mit dem Gutachten der Versicherung nicht übereinstimmen, steht es Ihnen frei, dieses von einem unabhängigen Kfz-Sachverständigen prüfen zu lassen, wobei die Kosten in der Regel von Ihnen getragen werden müssen.