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Warum nach einem Verkehrsunfall ein Kfz-Unfallgutachten wichtig ist

Nach einem Verkehrsunfall ist es wichtig, die Verkehrssicherheit des Unfallfahrzeugs durch einen Kfz-Gutachter prüfen zu lassen. Nur wenn das Fahrzeug aus technischer Sicht betriebstauglich ist, kommt ein Weiterfahren infrage.

Die Beurteilung, ob das Fahrzeug in Betrieb genommen werden kann, nimmt ein Kfz-Sachverständiger nach einer fachkundigen Begutachtung vor. Dies ist unbedingt notwendig, weil Fahrzeuge schon bei geringen und vernachlässigbar erscheinenden Defekten nicht mehr verkehrssicher sein können. Ein Laie würde derartige Beschädigungen mitunter nicht einmal bemerken, schon gar nicht deren Gefährlichkeit. Mangelnde Betriebstauglichkeit kann sich zum Beispiel bereits aufgrund scharfer Kanten, verstellter Scheinwerfereinstellungen, Reifen- oder Fahrwerksbeschädigungen, sowie einer Beeinträchtigung der Lenkfunktion ergeben.

Aus diesem Grund sollte nach jedem Unfall ein Kfz-Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt werden. Schließlich trägt man als Besitzer bzw. Fahrzeugführer die Verantwortung für den Zustand des Fahrzeugs.

Ein Kostenvoranschlag reicht nicht

Hartnäckig hält sich der Irrtum, dass nach einem Verkehrsunfall die Einholung eines Kostenvoranschlags einer Kfz-Werkstätte ausreicht. Dem ist aber nicht so. Das Gutachten eines Kfz-Sachverständigen ist wesentlich detaillierter und enthält umfangreiche Informationen, die im Kostenvoranschlag einer Werkstätte nicht enthalten sind. Dort finden sich nur die durchzuführenden Reparaturen, und die dafür erforderlichen Ersatzteile und Materialien, nicht aber das Ergebnis einer umfassenden Untersuchung der Verkehrssicherheit.

Wie der Kfz-Gutachter vorgeht

Zunächst wird das Unfallfahrzeug in Augenschein genommen. Das heißt, es wird besichtigt und der Kfz-Sachverständige nimmt einen Befund auf. Dann ermittelt er die erforderlichen Reparaturen und kalkuliert den diesbezüglichen Schaden. Weiter ermittelt er die sogenannte merkantile Wertminderung und eine allenfalls zu berücksichtigende Nutzungsausfallentschädigung, sowie den Wiederbeschaffungswert und den Restwert im Falle eines Totalschadens.

Um den Reparaturaufwand festzustellen, holt der Kfz-Sachverständige bei mehreren Werkstätten Preisangaben für Arbeitslöhne und UPE-Aufschläge ein. Dadurch ergibt sich ein realistischeres Bild, als würde er nur eine einzige Werkstätte befragen, denn diese legt ihren Angaben verständlicherweise nur ihre eigene Kalkulation zugrunde.

Selbst wenn nach einer Reparatur die Verkehrssicherheit und alle Funktionen voll wiederhergestellt sind, kommt es auch bei relativ neuwertigen Fahrzeugen zu mitunter deutlichen Wertminderungen. Dies liegt darin begründet, dass Käufer von Unfallfahrzeugen häufig deutliche Preisabschläge verlangen – manche Autokäufer möchten aus grundsätzlichen Überlegungen kein Fahrzeug mit Vorschäden aus einem Unfall. Dieser Wertverlust ist die merkantile Wertminderung, die der Kfz-Sachverständige ermittelt und in seinem Gutachten anführt.
Um die merkantile Wertminderung herzuleiten, gibt es unterschiedliche Ansätze. Eine Methode orientiert sich an den Reparaturkosten, eine andere zieht den Wiederbeschaffungswert als Richtwert heran. Oft werden beide Methoden angewendet und ein Wert innerhalb der sich daraus ergebenden Bandbreite definiert.

Unter Wiederbeschaffungswert wird jener Betrag verstanden, den man aufwenden muss, um ein gleichwertiges Fahrzeug anzuschaffen.

Bei der Prüfung, ob ein Totalschaden vorliegt, stellt der Kfz-Gutachter den aktuellen Marktwert des Fahrzeugs den Reparaturkosten gegenüber, die anfallen würden, um das Fahrzeug in den Zustand vor der Beschädigung zu versetzen.

Es sind zwei Arten von Totalschäden zu unterscheiden:

  • Von einem wirtschaftlichen Totalschaden spricht man, wenn die anfallenden Reparaturkosten höher sind als der Wiederbeschaffungswert eines identischen Fahrzeugs.
  • Ein technischer Totalschaden ist hingegen ein irreparables Fahrzeug, dass z.B. durch Brand oder Überschlag bzw. übermäßiger Verformung nicht instandgesetzt werden kann.

Der Nutzungsausfallentschädigung liegt folgende Überlegung zugrunde: Solange ein Fahrzeug in der Werkstatt steht und repariert wird, kann es dessen Besitzer nicht nutzen. Er muss sich vielmehr um eine andere Fahrgelegenheit bemühen. Dafür entstehen ihm Kosten, vor allem, wenn er beruflich darauf angewiesen ist, mobil zu sein. Diesen finanziellen Aufwand soll die Nutzungsausfallentschädigung ausgleichen, die der Kfz-Gutachter herleitet und in sein Gutachten aufnimmt.

Auch bei Bagatellschäden immer ein Gutachten einholen

Man beobachtet immer wieder, dass Geschädigte nach Unfällen auf die Einholung eines Gutachtens durch einen Kfz-Sachverständigen verzichten, weil sie der Meinung sind, dass es sich nur um vernachlässigbare Schäden („Bagatellschäden“) handelt. Sich dadurch Zeit und Geld sparen zu wollen, kann den geschädigten Fahrzeugbesitzer jedoch teuer zu stehen kommen und viel Ärger verursachen, weil man als nicht Sachkundiger in den meisten Fällen gar nicht beurteilen kann, wie schwer ein Schaden wirklich ist.

Aufgrund meiner jahrelangen Tätigkeit als Kfz-Sachverständiger in Frankfurt verfüge ich über entsprechende Erfahrung, um sehr rasch eine erste Beurteilung vornehmen zu können, ob Sie es wirklich mit einem Bagatellschaden zu tun haben, oder ob die Sache komplizierter ist. Für diese Ersteinschätzung reicht es, wenn Sie mir ein Foto per WhatsApp, E-Mail oder SMS zukommen lassen.

Es zahlt sich also aus, nach jedem Verkehrsunfall ein professionelles Schadensgutachten einzuholen. Wichtig zu wissen ist, dass bei Fremdverschulden die gegnerische Versicherung die Kosten für die Erstellung des Gutachtens zu tragen hat.

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