Der Restwert ist ein entscheidender Bestandteil eines Kfz-Gutachtens. Er bezeichnet die Summe, die ein Kunde für sein beschädigtes Fahrzeug von einem Autohändler oder einem Autoverwerter erzielen könnte. Im Falle eines Totalschadens ist die Ermittlung des Restwerts immer erforderlich. Es kommt jedoch immer häufiger vor, dass Versicherungen auch in Fällen, in denen kein tatsächlicher wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt, die Ermittlung des Restwerts fordern. Für den Kfz-Sachverständigen bedeutet dies einen erhöhten Aufwand bei der Erstellung des Gutachtens. Dies ist in der Regel der Fall, wenn die Höhe des Schadens 70% des Wiederbeschaffungswerts übersteigt (sogenannte 70%-Regel).
Wenn es sich tatsächlich um einen wirtschaftlichen Totalschaden handelt, muss ein Kfz-Sachverständiger mindestens drei Angebote von örtlichen Autoverwertern für das beschädigte Fahrzeug einholen. Das höchste dieser Angebote wird dann in das Gutachten aufgenommen. Im Falle eines wirtschaftlichen Totalschadens wird der Restwert vom Wiederbeschaffungswert abgezogen und die resultierende Differenz wird dem Geschädigten von der gegnerischen Versicherung ausgezahlt. Das Fahrzeug wird in der Regel von dem Verwerter, der das höchste Angebot abgegeben hat, abgekauft und abgeholt. Es ist erwähnenswert, dass bestimmte Unfallfahrzeuge, wie zum Beispiel Luxusautos, auch nach einem schweren Verkehrsunfall noch einen hohen Wert von mehreren Tausend Euro haben können.