Das Wort „Beilackierung“ gehört nicht unbedingt in den normalen Wortschatz. Autolackierung und Lackierung indes schon. Das zeigen auch die Suchstatistiken bei Google. Wer nach dem Wort Beilackierung sucht, erhält 23.600 Treffer. Das Wort Autolackierung erzielt 697.000 und das Wort Lackierung sogar 9.680.000 Treffer.
In diesem Beitrag erklären wir, was eine Beilackierung ist, wann sie notwendig ist und wie es sich mit der Kostenübernahme im Falle eines unverschuldeten Verkehrsunfalls verhält.
Auch wenn wir nicht gerne darüber sprechen: Lack- und Blechschäden an Autos sind mit zunehmendem Verkehrsaufkommen und Verkehrsunfällen leider an der Tagesordnung. Auch Bagatell-Lackschäden nehmen stark zu: Da tuschiert der wegrollende Einkaufswagen ein Auto, Autotüren auf viel zu engen Parkplätzen beschädigen beim Öffnen das danebenstehende Auto. Oder aber bewusst herbeigeführte Vandalismusschäden: Mit dem Schraubendreher oder einem Schlüssel kurz mal am Auto entlanggeratscht verursachen zum Teil schwere Lackschäden.
Wenn bei einem Verkehrsunfall ein Kfz-Sachverständiger hinzugezogen wird, so kalkuliert dieser immer auch etwaige Kosten für eine Beilackierung mit ein. Doch fangen wir vorne an.
Was ist eine Beilackierung?
Unter einer Beilackierung versteht man, dass nicht nur das beschädigte oder ausgetauschte Autoteil sondern auch die angrenzenden Teile mitlackiert werden. Die Notwendigkeit einer Beilackierung ergibt sich aus der Tatsache, dass Neulackierungen gegenüber dem Altlack oft farblich und im Glanz brillanter sind und sich optisch deutlich unterscheiden. Besonders bei nebeneinander liegenden Bauteilen, z.B. einem Kotflügel und der daneben befindlichen Tür kann der Unterschied unter bestimmten Lichtverhältnissen sehr auffällig und störend sein. Ein Profi erkennt das sofort, aber auch dem Laien entgehen massive Farbunterschiede oft nicht. Ein Farbausgleich ist daher empfehlenswert oder sogar notwendig. Auch beim Verkauf des Fahrzeuges ist eine durchgehende homogene Lackierung nicht nur verkaufsentscheidend sondern auch für den Preis ein wichtiges Kriterium.
Wann ist eine Beilackierung notwendig?
Sofern ein Lackschaden nicht mehr durch Politur entfernt werden kann, bedarf es einer Neulackierung. Besonders bei älteren Fahrzeugen hat sich der Lack oftmals durch jahrelange UV-Strahlung verändert: Die Farbbrillanz hat nachgelassen; der Lack wirkt insgesamt blasser und stumpfer.
Eine große Herausforderung stellt der Farbton Silber dar, da es hunderte unterschiedlicher Untertöne und Nuancen gibt. Silbertöne changieren von grünlich bis bläulich, von rötlich bis orange – je nachdem, welche Farbpigmente eingemischt wurden. Aus diesem Grund ist es enorm schwierig, beim Lackieren den richtigen Farbton zu treffen. Genau in so einem Fall nutzt der professionelle Lackierer die Technik der Beilackierung.
Wie wird eine Beilackierung durchgeführt?
Das zeigen wir am besten an einem praktischen Beispiel auf:
Der Kotflügel auf der Fahrerseite wurde bei einem Verkehrsunfall beschädigt und muss ausgetauscht werden. Ersatzteile werden vom Ersatzteil-Lieferanten immer nur mit einer Transportgrundierung beschichtet. Die Vorbereitung und die eigentliche Lackierung finden in der Werkstatt vor Ort statt. Der neue Kotflügel wird komplett in der Wagenfarbe lackiert. Nun kommt die Beilackierung zum Einsatz. Die dem Kotflügel zugewandte Fläche – in diesem Fall die Fahrertür – wird zu 30 bis 50 Prozent ebenfalls mit dem neuen Lack beschichtet. Als Finishing kommt ein Klarlack zum Einsatz, der nicht nur einen zusätzlichen Schutz bietet sondern einen sanften Übergang vom neuen, frischen Lack zum alten, blassen Lack ermöglicht.
Wie sieht es mit der Kostenübernahme der Beilackierung durch die gegnerische Versicherung aus?
Hier kommt dem Kfz-Sachverständigen eine wichtige und entscheidende Rolle zu. Bei einem unverschuldet erlittenen Unfall sind im Rahmen der Unfallregulierung natürlich nahezu immer die Kosten ein Streitpunkt zwischen dem Versicherer der Gegenseite und dem Geschädigten. Besonders im Fall einer fiktiven Abrechnung wird die Kostenübernahme für eine Beilackierung von Seiten der gegnerischen Versicherung oft verweigert. Normalerweise trägt der Kfz-Haftpflichtversicherer des Unfallgegners bei einer fiktiven Abrechnung nicht nur die Kosten für das Kfz-Gutachten, sondern auch die vollständigen Reparaturkosten inkl. notwendiger Beilackierung, die Wertminderung, Rechtsanwaltskosten, eine Nutzungsausfallentschädigung und weitere Schadensposten.
Dem Kfz-Gutachten eines versierten und erfahrenen Kfz-Sachverständigen wird aber in der Regel entsprochen. Er weiß, wann eine Beilackierung an einem Fahrzeug überhaupt notwendig ist und ob die Reparatur tatsächlich durchgeführt und nicht nur fiktiv abgerechnet wird. Bei einem Neufahrzeug mit entsprechend neuwertiger, brillanter Lackierung ist eine Beilackierung oft nicht notwendig.
Sofern also das Unfallfahrzeug tatsächlich in einer Fachwerkstatt repariert wird und eine Beilackierung erforderlich ist, wird die gegnerische Versicherung entsprechend des Kfz-Gutachtens die Kosten für eine Beilackierung ohne zu intervenieren, übernehmen.
Sie benötigen fachkundige Unterstützung?
Bei etwaigen Problemen bei der Kostenübernahme stehe ich Ihnen als Kfz-Sachverständiger Ihres Vertrauens gerne zur Seite. Sofern es überhaupt nicht zu einer Einigung mit der gegnerischen Versicherung kommt, empfehle ich Ihnen einen guten Fachanwalt für Verkehrsrecht, der Ihre Interessen vertritt.